Honorarberatung
Bei der Honorarberatung bezahlen Sie Ihren Anlageberater selbst. Provisionen der Produktanbieter darf er nicht behalten, und seine Empfehlung muss er aus einer breiten Auswahl am Markt treffen.

Was ist Honorarberatung?
Honorarberatung ist Anlageberatung gegen ein Honorar, das allein Sie als Kunde zahlen. Im Wertpapierhandelsgesetz heißt sie Unabhängige Honorar-Anlageberatung. Über die übliche Anlageberatung hinaus gelten für sie zwei Regeln (§ 64 Abs. 5 WpHG):
- Vergütung nur durch den Kunden. Provisionen und andere Zuwendungen Dritter darf der Berater nicht behalten. Ist ein geeignetes Produkt nur mit Provision erhältlich, muss er sie vollständig an Sie weitergeben. Sachzuwendungen wie Incentive-Reisen darf er gar nicht annehmen.
- Breite Auswahl. Die Empfehlung muss auf einer ausreichenden Palette am Markt angebotener Finanzinstrumente beruhen, die nach Art und Anbieter gestreut ist und sich nicht auf eigene oder eng verbundene Anbieter beschränkt.
Anbieten dürfen sie Banken und Wertpapierinstitute, die die BaFin in ihr Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater eingetragen hat (§ 93 WpHG); nur sie dürfen die Bezeichnung führen (§ 94 WpHG). Vertraglich gebundene Vermittler erbringen sie im Namen eines solchen Instituts.
Daneben gibt es Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34h GewO. Sie beraten nur zu Investmentfonds und Vermögensanlagen, nicht zu Aktien, Anleihen oder Zertifikaten, und stehen im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern.
Worin unterscheidet sie sich von Bank- und Provisionsberatung?
Der Unterschied liegt darin, wer den Berater bezahlt. Bei der provisionsgestützten Anlageberatung, wie sie viele Banken und Finanzvertriebe anbieten, erhält der Berater Zuwendungen der Produktanbieter. Das ist erlaubt, wenn die Zuwendung die Qualität der Dienstleistung verbessern soll und Ihnen vorher offengelegt wird (§ 70 WpHG). Ob eine Beratung unabhängig ist, muss man Ihnen vor der Beratung sagen (§ 64 Abs. 1 WpHG).
| Provisionsberatung | Honorar-Anlageberatung | |
|---|---|---|
| Vergütung | Zuwendungen der Produktanbieter, etwa aus Ausgabeaufschlag und laufenden Produktkosten | Allein Ihr Honorar |
| Zuwendungen Dritter | Erlaubt, wenn sie die Dienstleistung verbessern sollen und vorher offengelegt werden (§ 70 WpHG) | Nicht behalten: Geld vollständig an Sie, Sachzuwendungen verboten (§ 64 Abs. 5 WpHG) |
| Produktauswahl | Darf auf eigene oder verbundene Anbieter beschränkt sein, wenn Sie darüber informiert werden (§ 64 Abs. 1 WpHG) | Breite Marktauswahl, nicht auf eigene oder verbundene Anbieter beschränkt (§ 64 Abs. 5 WpHG) |
| Erkennbar an | Hinweis vor der Beratung, dass sie nicht unabhängig erbracht wird (§ 64 Abs. 1 WpHG) | Hinweis vor der Beratung und Eintrag des Instituts im BaFin-Register (§ 93 WpHG) |
Ausführlich im Ratgeber: Honorarberatung oder Provisionsberatung: der Unterschied
Was kostet Honorarberatung, und wie wird abgerechnet?
Das Gesetz schreibt vor, dass allein der Kunde zahlt, nicht wie viel und in welcher Form. Üblich sind drei Modelle:
- Stundensatz: Sie zahlen den tatsächlichen Zeitaufwand.
- Pauschale: ein fester Betrag für einen vereinbarten Auftrag, etwa eine Depotanalyse mit Empfehlung.
- Prozent vom beratenen Vermögen: ein laufendes Honorar, das mit dem Vermögen steigt.
Jedes Modell setzt eigene Anreize: Beim Stundensatz kann der Aufwand wachsen, beim Prozentsatz das Interesse, möglichst viel Vermögen anzulegen.
Anders als eine Provision steht das Honorar als eigener Betrag auf der Rechnung. Hinzu kommen die laufenden Kosten der Produkte. Beides muss Ihnen vor der Anlage offengelegt werden (BaFin).
Ausführlich im Ratgeber: Was kostet ein Honorarberater? Modelle und Beispiele
Woran erkennen Sie unabhängige Honorarberatung?
- Register prüfen. Institute stehen im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater der BaFin, vertraglich gebundene Vermittler mit ihrem haftenden Institut im Register der vertraglich gebundenen Vermittler. Honorar-Finanzanlagenberater finden Sie im Vermittlerregister.
- Hinweis vor der Beratung. Sie müssen vor der Beratung erfahren, ob sie unabhängig erbracht wird.
- Vergütung schriftlich. Lassen Sie sich Honorar und Leistungsumfang vor Beginn schriftlich geben.
- Keine Zuwendungen. Fragen Sie, was mit Provisionen in empfohlenen Produkten geschieht. Bei unabhängiger Honorar-Anlageberatung fließen sie vollständig an Sie.
- Bezeichnung. „Finanzberater“, auch mit dem Zusatz „unabhängig“, ist keine geschützte Bezeichnung (Verbraucherzentrale).
Für wen lohnt sich Honorarberatung?
Für Anleger, die eine Empfehlung ohne Verkaufsinteresse wollen und bereit sind, dafür direkt zu zahlen. Mit dem Vermögen wächst meist auch der Betrag, der über Provisionen fließt, weil Ausgabeaufschläge und Bestandsprovisionen in Prozent der Anlage berechnet werden. Ein Stunden- oder Pauschalhonorar wächst nicht im gleichen Maß. Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Ihren Produkten, deren Kosten und dem Honorarmodell ab.
Führen Sie Ihr Depot selbst und brauchen nur einen Überblick über Kosten und Aufteilung, kann eine einmalige Bestandsaufnahme ausreichen.
Ausführlich im Ratgeber: Ab welchem Vermögen lohnt sich Honorarberatung?
Wie berät die Anlagematrix AG?
Die Anlagematrix AG ist vertraglich gebundener Vermittler der Central Asset Management AG in München. Sie berät im Namen und auf Rechnung der Central Asset Management AG, die für die Beratung haftet (§ 3 Abs. 2 WpIG). Die Central Asset Management AG ist ein von der BaFin beaufsichtigtes Wertpapierinstitut und im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater eingetragen.
Wir nehmen keine Provisionen, Kick-backs oder sonstigen Zuwendungen von Dritten an und verkaufen keine Finanzprodukte. Wir bieten keine Vermögensverwaltung an und verwalten kein fremdes Geld. Die Entscheidung über Ihr Depot bleibt bei Ihnen.
Hinter der Anlagematrix AG stehen Dieter Lendle, Vorstand und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wertpapiere und Derivate, und Frank Langer. Beide sind seit 1990 am Kapitalmarkt tätig (Über uns).
Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen. Honorar und Umfang besprechen wir im Erstgespräch.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, Ihre finanziellen Verhältnisse und Ihre Anlageziele, wie es § 64 Abs. 3 WpHG verlangt. Ihr bestehendes Depot ordnen wir ein, zum Beispiel mit dem Depotcheck: Zusammensetzung, Aufteilung und laufende Kosten.
Beratung
Ihre Empfehlung erhalten Sie mit einer Geeignetheitserklärung nach § 64 Abs. 4 WpHG. Ob und wie Sie sie umsetzen, entscheiden Sie.
Häufige Fragen
Kontakt
Honorar und Umfang einer Beratung besprechen wir im Erstgespräch.
Anlagematrix ist vertraglich gebundener Vermittler der Central Asset Management AG (§ 3 Abs. 2 WpIG) und berät unabhängig auf Honorarbasis (§ 93 WpHG).