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Depot geerbt: Was Erben jetzt prüfen sollten

Stand:

Wer ein Depot erbt, weist der Bank zuerst sein Erbrecht nach, meist mit Erbschein oder eröffnetem Testament samt Eröffnungsprotokoll, und lässt das Depot dann auf sich übertragen. Die Bank meldet den Nachlass dem Finanzamt; Erbschaftsteuer fällt nur oberhalb der Freibeträge an, etwa 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder. Verkaufen müssen Sie nichts: Das Depot kann zunächst unverändert bleiben, bis Sie es geprüft haben.

Was passiert nach einem Todesfall bei der Bank?

Die Bank behandelt das Depot erst als Nachlassdepot, wenn sie vom Tod erfährt, und verlangt dann einen Nachweis Ihres Erbrechts. Der übliche Ablauf:

  1. Bank informieren: Reichen Sie die Sterbeurkunde ein. Online-Zugänge werden in der Regel gesperrt, das Depot läuft als Nachlassdepot weiter.
  2. Erbrecht nachweisen: Nötig ist ein Erbschein oder die beglaubigte Abschrift eines eröffneten Testaments oder Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Letzteres häufig genügt, wenn die Erbfolge daraus eindeutig hervorgeht. Ein Erbschein dauert mehrere Wochen und kostet Gebühren.
  3. Übertrag: Nach Prüfung der Unterlagen überträgt die Bank die Wertpapiere auf ein Depot auf Ihren Namen, bei mehreren Erben meist auf ein gemeinsames Depot der Erbengemeinschaft.

Ein Erbe lässt sich innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausschlagen. Näheres dazu erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Hat der Verstorbene Testamentsvollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker das Depot.

Wann fällt Erbschaftsteuer auf ein Depot an?

Erbschaftsteuer fällt nur an, soweit Ihr gesamter Erwerb den persönlichen Freibetrag übersteigt. Er hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und ist in § 16 ErbStG geregelt.

Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 16 ErbStG
ErbeFreibetrag
Ehe- oder Lebenspartner500.000 €
Kind400.000 €
Enkel (Eltern leben)200.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I, etwa Eltern100.000 €
Steuerklasse II, etwa Geschwister20.000 €

Der Freibetrag gilt für alles, was Sie von derselben Person erben, nicht je Vermögensart. Erbt ein Kind ein Depot über 250.000 € und eine Immobilie über 300.000 €, liegt der Erwerb bei 550.000 €. 150.000 € davon überschreiten den Freibetrag von 400.000 € und sind steuerpflichtig. Das Depot allein bliebe steuerfrei. Frühere Schenkungen und Erbschaften derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet.

Die Bank meldet den Nachlass nach § 33 ErbStG innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall an das Finanzamt. Ihre eigene Anzeigefrist beträgt drei Monate (§ 30 ErbStG). Sie entfällt in einfachen Fällen, in denen ein eröffnetes Testament das Verhältnis zum Erblasser eindeutig belegt, nicht aber bei Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen. Fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt oder einem Steuerberater nach.

Welche Steuer fällt an, wenn ich geerbte Wertpapiere verkaufe?

Beim Verkauf versteuern Sie den Gewinn seit dem Kauf durch den Erblasser. Als Erbe treten Sie in dessen steuerliche Stellung ein (Gesamtrechtsnachfolge, § 45 AO). Anschaffungskosten und Kaufdatum des Verstorbenen gelten für Sie weiter. Der Übertrag selbst löst keine Abgeltungsteuer aus; das Bundesfinanzministerium behandelt ihn im Erbfall als unentgeltlich (BMF-Schreiben zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer).

Ein Beispiel: Der Erblasser hat Fondsanteile für 100.000 € gekauft. Beim Tod sind sie 250.000 € wert, und die Erbschaftsteuer bemisst sich nach diesem Wert. Verkaufen Sie später für 260.000 €, beträgt der Gewinn 160.000 €, nicht 10.000 €. Darauf erhebt die Bank 25 % Abgeltungsteuer, also 40.000 €, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds mindert eine Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage.

Prüfen Sie nach dem Übertrag, ob im neuen Depot die ursprünglichen Einstandskurse hinterlegt sind. Fehlen sie, kann die Bank bei einem Verkauf zu viel Steuer einbehalten, die Sie nur über die Steuererklärung zurückbekommen.

Muss ich das geerbte Depot sofort verkaufen?

Nein. Es gibt keine Pflicht und keine Frist zum Verkauf. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Kurswert am Todestag; Kursgewinne und Kursverluste danach ändern sie nicht, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat. Ein Verkauf löst dagegen Steuer auf den Gewinn aus und kostet Gebühren. Wer sich Zeit nimmt, hat nichts verpasst, solange er die laufenden Kosten des geerbten Bestands im Blick behält.

Wie ordne ich ein geerbtes Depot ein?

Ein geerbtes Depot spiegelt die Entscheidungen eines anderen Menschen, oft aus verschiedenen Jahren. Fünf Fragen schaffen Überblick:

  1. Was liegt darin? Alle Positionen mit ISIN, Stückzahl, Wert und Kaufkurs, auch Sparpläne und Depots bei weiteren Banken.
  2. Was kostet es? Die Kosten jedes Fonds in Euro pro Jahr, siehe Ratgeber Kosten im Depot.
  3. Wie ist es aufgeteilt? Auf Länder, Branchen und Währungen, und wie stark einzelne Titel über alle Fonds hinweg zusammen wiegen, siehe Klumpenrisiko und ETF-Überschneidung.
  4. Ist es übersichtlich? Viele kleine oder doppelte Positionen finden Sie mit der Anleitung Depot aufräumen.
  5. Passt es zu Ihnen? Ob die Anlage zu Ihren Zielen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft passt, beurteilt eine Anlageberatung, etwa die Honorarberatung. Steuerfragen gehören zu einem Steuerberater.

Der Depotcheck beantwortet die ersten drei Fragen mit Zahlen: Er rechnet die Kosten in Euro, zeigt die Aufteilung nach Ländern, Branchen und Währungen sowie Überschneidungen und Konzentration und beschreibt jede einzelne Position. Das ist die Grundlage, um in Ruhe zu entscheiden, was Sie behalten. Mehr dazu im Ratgeber Depot prüfen lassen.

Häufige Fragen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Anlagematrix ist vertraglich gebundener Vermittler der Central Asset Management AG (§ 3 Abs. 2 WpIG) und berät unabhängig auf Honorarbasis (§ 93 WpHG).