Ex-post-Kosteninformation verstehen und richtig lesen
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Die Ex-post-Kosteninformation ist die jährliche Aufstellung Ihrer Bank über alle Kosten, die im vergangenen Jahr für Ihr Depot angefallen sind. Sie nennt die Summe in Euro und in Prozent, getrennt nach Dienstleistungs- und Produktkosten, und weist die Zuwendungen aus, die die Bank von Dritten erhalten hat. Grundlage ist § 63 Abs. 7 WpHG in Verbindung mit Art. 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.
Wer schickt die Aufstellung, und wann kommt sie?
Jede Bank oder Wertpapierfirma, die Ihnen Finanzinstrumente empfohlen oder angeboten hat, muss Ihnen einmal im Jahr eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten geben, wenn im Jahr eine laufende Geschäftsbeziehung bestand. Das gilt auch, wenn Sie das Basisinformationsblatt eines Fonds erhalten haben. Die Information ist individuell und bezieht sich auf das abgelaufene Kalenderjahr (Art. 50 Abs. 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565).
Einen Stichtag nennt die Vorschrift nicht. Manche Banken schicken die Aufstellung mit dem Jahresdepotauszug, andere später im Jahr. Sie liegt meist im Online-Postfach, oft unter „Kosteninformation“ oder „Kostenausweis“. Rechtsgrundlage ist § 63 Abs. 7 WpHG.
Was steht in der Aufstellung, Zeile für Zeile?
Die Bank muss die Gesamtkosten als Geldbetrag und als Prozentsatz nennen und nach Dienstleistungs- und Produktkosten aufschlüsseln. Zuwendungen weist sie gesondert aus. Fallen Kosten nicht an, steht dort eine Null (BaFin). Die Tabelle zeigt ein Muster mit erfundenen Werten für ein Depot mit durchschnittlich 300.000 € Wert. Aufbau und Bezeichnungen unterscheiden sich von Bank zu Bank.
| Position | Euro | Prozent |
|---|---|---|
| Dienstleistungskosten | 480 € | 0,16 % |
| davon Depotgebühr | 300 € | 0,10 % |
| davon Ordergebühren | 180 € | 0,06 % |
| Produktkosten | 4.020 € | 1,34 % |
| davon laufende Kosten der Fonds | 3.150 € | 1,05 % |
| davon Transaktionskosten in den Fonds | 270 € | 0,09 % |
| davon einmalige Kosten (Ausgabeaufschlag) | 600 € | 0,20 % |
| Gesamtkosten | 4.500 € | 1,50 % |
| darin enthalten: Zuwendungen | 1.200 € | 0,40 % |
- Dienstleistungskosten: das, was die Bank selbst berechnet: Depotgebühr, Ordergebühren, bei einer Vermögensverwaltung die vereinbarte Vergütung.
- Produktkosten: das, was die Fonds und ETFs kosten. Laufende Kosten und Transaktionskosten fallen jedes Jahr an, ein Ausgabeaufschlag nur beim Kauf.
- Renditeminderung: wie stark die Gesamtkosten die Rendite mindern. Im Beispiel sind es 1,5 Prozentpunkte im Jahr.
Auf Verlangen muss die Bank die Kosten zusätzlich nach einzelnen Posten aufgliedern, etwa je Position. Ohne diese Einzelaufstellung sehen Sie nicht, welcher Fonds die Summe treibt.
Was sind Zuwendungen, und warum stehen sie dort?
Zuwendungen sind Zahlungen Dritter an die Bank, meist Bestandsprovisionen, die ein Fondsanbieter aus den laufenden Kosten eines Fonds an die vertreibende Bank weitergibt. Sie sind kein zusätzlicher Posten auf die Summe, sondern in den Gesamtkosten bereits enthalten. Im Beispiel sind es 1.200 € von 4.500 €.
Das Gesetz erlaubt Zuwendungen nur, wenn sie die Qualität der Dienstleistung verbessern und dem Kunden vorab offengelegt werden. Solange die Bank fortlaufend Zuwendungen erhält, muss sie Sie mindestens einmal jährlich über die tatsächliche Höhe informieren (§ 70 WpHG). Bei einer Vermögensverwaltung darf der Verwalter sie nicht behalten, sondern muss sie auskehren; mehr dazu im Ratgeber Lohnt sich eine Vermögensverwaltung?. Wie Honorarberater damit umgehen, steht im Ratgeber Honorar- oder Provisionsberatung.
Warum unterscheiden sich Prozent und Euro?
Die Euro-Summe zählt alle Kosten des Jahres, die Prozentzahl setzt sie ins Verhältnis zu einer Bezugsgröße. Häufig ist das der durchschnittliche Depotwert des Jahres; die Erläuterung der Bank nennt die Bezugsgröße. Zwei Dinge verschieben das Ergebnis.
- Schwankender Depotwert: Wuchs das Depot im Beispiel durch Zukäufe von 200.000 € auf 400.000 €, ergeben 4.500 € bezogen auf den Durchschnitt von 300.000 € 1,5 %. Bezogen auf den Wert zum Jahresende wären es 1,125 %.
- Einmalige Kosten: Ein Ausgabeaufschlag fällt nur im Kaufjahr an. Im Beispiel liegen die wiederkehrenden Fondskosten bei 1,14 % (1,05 % laufend, 0,09 % Transaktionen), die Gesamtkosten bei 1,5 %. Im Folgejahr ohne Zukäufe wäre die Zahl niedriger.
Vergleichen Sie deshalb Jahre nur dann, wenn Sie auch die Käufe und Verkäufe betrachten.
Was können Sie mit der Zahl anfangen?
- Gesamtprozentsatz einordnen: Die Verbraucherzentrale nennt für aktiv verwaltete Fonds laufende Kosten von 1,5 bis 2 % im Jahr, für ETFs meist 0,07 bis 0,3 % (Verbraucherzentrale). Ihr Wert zeigt, in welchem Bereich Ihr Depot liegt.
- Die größten Euro-Posten suchen: Fordern Sie die Einzelaufstellung an und sortieren Sie nach Euro. Meist erklären wenige Positionen den Großteil der Kosten.
- Zuwendungen hinterfragen: Fragen Sie, wofür die Bank sie erhält und welche Leistung Sie dafür bekommen.
- Produkte vergleichen: Das Basisinformationsblatt jedes Fonds nennt die Kosten; wie Sie es lesen, steht im Ratgeber Fonds von der Bank zu teuer?.
Die Kostenarten im Überblick finden Sie im Ratgeber Kosten im Depot.
Was der Depotcheck dazu zeigt
Der Depotcheck liest Ihre Aufstellung nicht aus und kennt die Zuwendungen Ihrer Bank nicht. Er rechnet die TER jedes Fonds, ETFs und ETPs in Ihrem Depot in Euro um und zeigt die Summe pro Jahr und über 5, 10 und 20 Jahre. So haben Sie neben der Bankzahl eine zweite, unabhängige Sicht auf die Produktkosten. Was die Prüfung sonst untersucht, steht im Ratgeber Depot prüfen lassen, den Bericht beschreibt die Seite Depotcheck bestellen.
Häufige Fragen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Anlagematrix ist vertraglich gebundener Vermittler der Central Asset Management AG (§ 3 Abs. 2 WpIG) und berät unabhängig auf Honorarbasis (§ 93 WpHG).